Google-Bewertung löschen lassen in Österreich
Unberechtigte, falsche oder rechtswidrige Google-Bewertungen prüfen lassen: rechtliche Prüfung durch unser anwaltliches Netzwerk, transparente Preise und Zahlung nur bei erfolgreicher Entfernung.
- Ersteinschätzung
- Kostenlos
- Rechtliche Prüfung
- Durch unser anwaltliches Netzwerk
- Vergütung
- Nur bei erfolgter Löschung
- Entscheidung
- Trifft Google
Kostenlose Analyse anfordern
Kann man eine Google-Bewertung in Österreich löschen lassen?
Ja – wenn sie gegen Googles Richtlinien oder geltendes Recht verstößt. Ob das zutrifft, hängt vom konkreten Wortlaut und den Umständen ab. Eine schlechte Note oder unangenehme, aber sachliche Kritik reicht allein nicht.
- Konkreter Regelverstoß: Benennen, welche Aussage oder welcher Umstand möglicherweise gegen eine Google-Regel verstößt.
- Passende Nachweise: Überprüfbare Behauptungen mit Unterlagen zum passenden Vorgang und Zeitraum abgleichen.
- Grenzen und nächste Schritte: Eine reine Meinung ist oft zulässig. Eine Meldung garantiert keine Entfernung; Google entscheidet nach eigener Prüfung.
Ratgeber: Voraussetzungen und Rechtslage in Österreich
Welche Google-Bewertungen können entfernt werden?
Jeder Löschgrund hat eigene Voraussetzungen. Die Ratgeber erklären, was Google und das österreichische Recht jeweils verlangen und welche Nachweise helfen.
- Fake-Google-Bewertung löschen – Hinweise auf gefälschte oder manipulierte Rezensionen prüfen und richtig melden.
- Google-Bewertung ohne Kundenkontakt – Was gilt, wenn sich die bewertende Person nicht als Kunde zuordnen lässt.
- Unwahre Tatsachenbehauptung in einer Rezension – Wann falsche Tatsachen nach § 1330 ABGB eine Entfernung stützen können.
- Beleidigende Google-Bewertung – Persönliche Angriffe von zulässiger, scharfer Kritik unterscheiden.
- 1-Stern-Bewertung ohne Text – Warum die Sternezahl allein nicht reicht und was zusätzlich zählt.
- Google-Bewertung durch einen Mitbewerber – Interessenkonflikte belegen, statt nur einen Verdacht zu äußern.
- Bewertung durch ehemalige Mitarbeiter – Wann eine Arbeitgeberbewertung im Kundenprofil gegen Google-Regeln verstößt.
- Österreichische Rechtslage bei Google-Bewertungen – § 1330 ABGB, UWG, Strafrecht, DSA und die wichtigsten OGH-Entscheidungen.
- Rechtsprechung zu Google-Bewertungen – OLG Wien 2026 und OGH: was Gerichte in Österreich entschieden haben.
- Google-Bewertungen für Arztpraxen – Verschwiegenheitspflicht beachten: was Praxen entfernen lassen und wie sie antworten dürfen.
- Google-Bewertungen in der Gastronomie – Verwechslungen, Bewertungsserien und Hygienevorwürfe richtig beanstanden.
- Google-Bewertungen für Hotels – Warum „war nie Gast“ schwer zu belegen ist und was stattdessen zählt.
- Google-Bewertung selbst melden – Der Meldeweg im Unternehmensprofil, Schritt für Schritt, inklusive Einspruch.
- Auf negative Bewertungen antworten – Was in einer Antwort erlaubt ist, was riskant ist, mit Mustertexten.
So läuft eine Prüfung ab
- Bewertung senden: Schicken Sie uns den Link zur Rezension und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.
- Prüfung im Einzelfall: Spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk prüfen die Bewertung, ordnen mögliche Verstöße ein und sagen Ihnen, welche Belege relevant sein können.
- Ergebnis und nächste Schritte: Sie erfahren das Ergebnis und welche Schritte möglich sind. Über eine Entfernung entscheidet Google.
Eine Prüfung ist keine Löschgarantie
Eine negative Sternebewertung allein reicht nicht. Eine Beanstandung setzt einen konkreten möglichen Regelverstoß voraus; Google prüft die Meldung und entscheidet über das Ergebnis.
Warum Reputationskanzlei?
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, arbeiten aber mit einem Netzwerk spezialisierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. So verbinden wir rechtliche Prüfung mit einem Ablauf, der für Unternehmen einfach und kalkulierbar bleibt.
- Rechtliche Prüfung durch unser anwaltliches Netzwerk
- Jede Bewertung wird nach Googles Richtlinien und nach österreichischem Recht geprüft, bevor wir sie beanstanden.
- Zahlung nur bei Erfolg
- Sie zahlen nur für Bewertungen, die Google tatsächlich entfernt. Bleibt eine Bewertung online, kostet sie Sie nichts.
- Zweiter Anlauf ohne Aufpreis
- Scheitert der erste Anlauf, setzen wir uns laut unseren AGB ohne zusätzliche Kosten in einem zweiten Anlauf ein.
- Schutz bei Wiederholung
- Erscheint nach der Löschung eine Bewertung, die nachweislich vom selben Nutzer stammt, beanstanden wir sie ohne erneute Vergütung.
- Österreichisches Recht statt deutscher Urteile
- Wir argumentieren mit ABGB, UWG und der Rechtsprechung des OGH. Viele Angebote im Netz übertragen deutsche Grundsätze, die in Österreich nicht gelten.
- Ehrliche Ersteinschätzung
- In der kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Ansatzpunkt besteht – und wenn nicht, warum.
Fallbeispiele aus Österreich
Drei von zehn anonymisierten Fällen aus unserer Praxis. Über die Entfernung entscheidet Google; nicht jede Bewertung kann entfernt werden.
- Handwerksbetrieb in Niederösterreich: 1-Stern-Bewertung ohne zuordenbaren Auftrag (Handwerk, Niederösterreich): Google entfernte die Bewertung nach Prüfung.
- Hotel im Salzburger Land: konkrete Behauptungen über Service und Gästeumgang (Hotellerie, Salzburg): Die Rezension wurde nach dem Prüfverfahren entfernt.
- Gastronomiebetrieb: mehrere problematische Bewertungen innerhalb kurzer Zeit (Gastronomie, Österreich): Mehrere der eingereichten Bewertungen wurden gelöscht.
Alle zehn Fallbeispiele ansehen
Sie zahlen pro gelöschter Bewertung
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Bezahlt wird nur für Bewertungen, die tatsächlich entfernt werden. Preis und Bedingungen bestätigen wir Ihnen vor Beginn im Angebot.
| Anzahl Bewertungen | Pro Löschung, netto |
|---|
| 1 Bewertung | 289 € |
| 2–4 Bewertungen | 279 € |
| 5–9 Bewertungen | 269 € |
| ab 10 Bewertungen | 259 € |
Alle Preise netto, zzgl. USt. Die ausgewiesene Erfolgsvergütung gilt für tatsächlich entfernte Bewertungen gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Wie lange dauert es?
Laut unseren AGB dauert die Löschung in der Regel ein bis vier Wochen. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell Google prüft. Einen festen Termin kann niemand zusagen, weil Google entscheidet.
- Meldung bei Google
- laut Google in der Regel mehrere Tage
- Einspruch
- laut Google bis zu fünf Arbeitstage
- Mit uns insgesamt
- in der Regel ein bis vier Wochen
Kostenlose Werkzeuge
Zwei Werkzeuge helfen bei der ersten Einordnung. Sie speichern keine Daten und ersetzen keine Prüfung.
Ihre Aufträge an einem Ort
Angebote, Rechnungen und der Stand jeder Bewertung sind im Kundenportal einsehbar.
- Angebote
- Persönliche Angebote einsehen und direkt annehmen.
- Rechnungen
- Alle Rechnungen an einem Ort, jederzeit herunterladbar.
- Bewertungsrechner
- Vorab sehen, wie sich Löschungen auf Ihren Google-Schnitt auswirken.
- Support
- Fragen direkt im Portal stellen.
- Bewertungen einreichen
- Rezensionen selbst auswählen und zur Prüfung einreichen.
- Sonderkonditionen
- Zeitlich begrenzte Konditionen erscheinen direkt im Portal.
Worauf unsere Prüfung beruht
Unsere Ratgeber und Prüfungen stützen sich auf Primärquellen: Googles eigene Richtlinien, österreichische Gesetze im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Die Ratgeber werden durch unser anwaltliches Netzwerk geprüft.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Löschung einer Bewertung?
Laut unseren AGB in der Regel ein bis vier Wochen. Google prüft eine Meldung meist innerhalb mehrerer Tage; einen festen Termin kann niemand garantieren, weil Google entscheidet.
Gibt es eine Garantie für die Löschung?
Eine Entfernung kann nicht garantiert werden, weil Google entscheidet. Sie zahlen aber nur für Bewertungen, die tatsächlich entfernt werden; das Risiko eines Misserfolgs tragen nicht Sie.
Was kostet der Service?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Pro entfernter Bewertung zahlen Sie je nach Anzahl 289 € bis 259 € netto zuzüglich USt. Für Bewertungen, die online bleiben, fallen keine Kosten an.
Was kostet eine erfolglose Bearbeitung?
Nichts. Bleibt eine Bewertung online, zahlen Sie dafür nichts. Laut unseren AGB setzen wir uns außerdem ohne Aufpreis in einem zweiten Anlauf ein.
Ist das Vorgehen legal?
Ja. Konkrete Google-Bewertungen werden rechtlich durch unser anwaltliches Netzwerk geprüft und nur bei konkreten Hinweisen auf einen Richtlinien- oder Rechtsverstoß über Googles offizielle Wege beanstandet. Über eine Entfernung entscheidet Google.
Kann eine anonyme Bewertung gelöscht werden?
Anonymität allein ist kein Löschgrund, viele echte Kundinnen und Kunden bewerten unter Pseudonym. Entscheidend ist, ob die Bewertung gegen Googles Richtlinien oder das Recht verstößt.
Muss ich beweisen, dass die Person nie Kunde war?
Vor österreichischen Gerichten ja: Nach OGH 6 Ob 120/23z trägt das Unternehmen die Beweislast für die Unwahrheit, auch für den fehlenden Kundenkontakt. Bei Google zählen konkrete Widersprüche und Muster mehr als die bloße Behauptung.
Kann eine reine 1-Stern-Bewertung ohne Text entfernt werden?
Nicht wegen der Note allein. Sie ist ein Werturteil. Entfernt wird sie, wenn keine echte Erfahrung dahintersteht oder ein Interessenkonflikt besteht, etwa durch Mitbewerber oder ehemalige Beschäftigte.
Kann eine gelöschte Bewertung wiederkommen?
Das ist möglich, etwa wenn dieselbe Person neu bewertet. Stammt die neue Bewertung nachweislich vom selben Nutzer, beanstanden wir sie laut unseren AGB ohne erneute Vergütung.
Sind Sie eine Anwaltskanzlei?
Nein. Die rechtliche Prüfung konkreter Bewertungen erfolgt durch unser Netzwerk spezialisierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Anbieter und Kontaktdaten stehen im Impressum.
Alle Fragen ansehen
Schicken Sie uns die Bewertung. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
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