Prüfhinweis
Google-Bewertung durch einen Mitbewerber
Eine Rezension eines Wettbewerbers kann einen Interessenkonflikt darstellen. Eine schlechte Note oder die bloße Vermutung, ein Mitbewerber stecke dahinter, reicht jedoch nicht. Sichern Sie konkrete Hinweise und ordnen Sie sie der aktuellen Google-Richtlinie zu.
Veröffentlichen Sie keine Spekulationen über die Identität einer Person und drohen Sie nicht mit Gegenbewertungen. Ziel einer Meldung ist eine überprüfbare Richtlinienprüfung, kein Wettbewerbsvorteil durch das Entfernen rechtmäßiger Kritik.
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Hinweise geordnet dokumentieren
Sichern Sie den Wortlaut, Link, Veröffentlichungszeitpunkt und alle sachlichen Hinweise auf einen Interessenkonflikt. Dazu können öffentlich nachvollziehbare geschäftliche Verbindungen oder mehrere konkrete Umstände gehören. Ein unbekannter Profilname oder ein einziges hartes Urteil erlaubt noch keine belastbare Zuordnung.
Erklären Sie bei einer Meldung den möglichen Konflikt und legen Sie nur passende öffentliche oder interne Nachweise vor. Google bewertet den Beitrag nach den Plattformregeln und entscheidet selbst über eine Entfernung.
Fairness und rechtliche Grenzen
Eine Rezension kann auch von einer Person stammen, die nicht als unmittelbarer Mitbewerber erkennbar ist und dennoch eine echte Erfahrung schildert. Umgekehrt können Hinweise auf einen Konflikt relevant sein, selbst wenn der Text sachlich klingt. Der konkrete Zusammenhang zählt.
Vermeiden Sie Gegenbewertungen, Anreize für positive Rezensionen oder koordinierte Meldungen. Wenn Sie eine konkrete Person beschuldigen oder rechtliche Schritte erwägen, holen Sie individuelle Rechtsberatung ein.
Häufige Fragen
Reicht die Vermutung, dass ein Konkurrent die Rezension geschrieben hat?
Nein. Für eine sachliche Meldung sollten konkrete Anhaltspunkte für den Interessenkonflikt vorliegen.
Quellen und weiterführende Informationen