Branchenratgeber · rechtlich geprüft durch unser anwaltliches Netzwerk · Stand Oktober 2026
Google-Bewertungen in der Gastronomie: was sich entfernen lässt
Kaum eine Branche wird so oft und so spontan bewertet wie die Gastronomie. Ein voller Abend, eine lange Wartezeit oder ein Missverständnis an der Kassa, und schon steht eine 1-Stern-Bewertung im Profil.
Vieles davon ist zulässige Kritik. Gastronomen haben aber auffällig oft mit Bewertungen zu tun, die gegen Googles Richtlinien oder gegen das Recht verstoßen. Diese Seite zeigt die typischen Fälle und den Weg zur Entfernung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Typische Fälle, in denen eine Entfernung in Betracht kommt
- Verwechslung: Die Bewertung beschreibt ein anderes Lokal, etwa einen gleichnamigen Betrieb, ein Gericht, das Sie nicht führen, oder einen Standort, den Sie nicht haben.
- Bewertungsserien: Mehrere negative Bewertungen innerhalb kurzer Zeit, oft nach einem Medienbericht, einem Social-Media-Beitrag oder einem Konflikt, ohne dass die Verfasser je Gäste waren.
- Hygiene- und Gesundheitsvorwürfe: Behauptungen wie „Lebensmittelvergiftung“ oder „Ungeziefer in der Küche“ sind Tatsachenbehauptungen. Sind sie unwahr, schaden sie dem Betrieb erheblich und sind angreifbar.
- Angriffe auf Personal: Beschimpfungen oder namentliche Bloßstellung von Servicekräften.
- Bewertungen ohne Gastbezug: etwa von Personen, die sich über Parkplätze, Lärm in der Nachbarschaft oder Lieferverkehr beschweren, ohne eine Erfahrung als Gast gemacht zu haben.
- Bewertungen von Mitbewerbern oder ehemaligen Beschäftigten.
Was in der Gastronomie meist zulässig ist
Geschmack, Portionsgröße, Preis-Leistungs-Verhältnis, Wartezeit und die Freundlichkeit des Services sind persönliche Eindrücke. Auch eine harte oder überzogene Kritik daran ist grundsätzlich zulässig. Ebenso eine Bewertung ohne Text, wenn eine echte Erfahrung dahintersteht.
Schwierig ist das Argument „war nie Gast“: In der Gastronomie zahlen oft andere für die Begleitung, viele zahlen bar, Reservierungen laufen unter einem anderen Namen. Dass eine Person nicht in Ihrem System auftaucht, beweist daher wenig. Nach der Rechtsprechung des OGH müssen Sie den fehlenden Kontakt beweisen (6 Ob 120/23z).
So gehen Gastronomen vor
- Bewertung und Verfasserprofil sofort sichern, inklusive anderer Bewertungen des Profils.
- Abgleichen: Reservierungsbuch, Kassenjournal für den Zeitraum, Dienstplan, Vorfälle an dem Abend.
- Bei Serien: alle Bewertungen mit Datum und Wortlaut in einer Liste erfassen und jede einzeln melden.
- Bei Hygienevorwürfen: Kontrollberichte und Dokumentation bereithalten; die Bewertung als unwahre Tatsachenbehauptung beanstanden.
- Öffentlich kurz und ruhig antworten, ohne Gastdaten zu nennen und ohne Gegenvorwürfe.
Andere Plattformen
Viele Gastronomen werden zusätzlich auf Bewertungs- und Reiseportalen bewertet. Jede Plattform hat eigene Richtlinien und Meldewege; eine Löschung bei Google wirkt nicht auf andere Portale. Melden Sie dieselbe Bewertung deshalb auf jeder Plattform gesondert.
Kosten
Wenn Sie uns beauftragen, prüft unser anwaltliches Netzwerk jede Bewertung einzeln, und Sie zahlen nur für tatsächlich entfernte: 289 € netto bei einer Bewertung, 279 € je Bewertung ab zwei, 269 € ab fünf und 259 € ab zehn. Gerade bei Bewertungsserien lohnt die Staffel.
Häufige Fragen
Kann ich eine Bewertung löschen lassen, die ein anderes Lokal betrifft?
Ja, Verwechslungen sind ein typischer Fall. Die Bewertung beruht dann nicht auf einer Erfahrung mit Ihrem Betrieb. Dokumentieren Sie, was nicht zu Ihrem Lokal passt.
Wir bekommen plötzlich viele 1-Stern-Bewertungen. Was tun?
Erfassen Sie alle Bewertungen mit Datum und Wortlaut und melden Sie jede einzeln. Serien ohne echte Gästeerfahrung, etwa nach einem Medienbericht, verstoßen gegen Googles Richtlinien.
Ein Gast behauptet eine Lebensmittelvergiftung. Ist das löschbar?
Das ist eine Tatsachenbehauptung. Ist sie unwahr, kann sie beanstandet und nach § 1330 ABGB rechtlich angegriffen werden. Halten Sie Unterlagen wie Kontrollberichte bereit.
Kritik an Preis oder Wartezeit – kann ich die entfernen lassen?
In der Regel nicht. Das sind subjektive Eindrücke, die als Kritik zulässig sind, auch wenn sie unfair wirken.
Quellen und weiterführende Informationen