Prüfhinweis
Unwahre Tatsachen in einer Google-Rezension
Eine überprüfbare Tatsachenbehauptung lässt sich grundsätzlich mit Belegen abgleichen; ein Werturteil gibt eine persönliche Einschätzung wieder. In einer Rezension können beide Formen nebeneinander vorkommen. Markieren Sie daher die konkrete Aussage, statt pauschal den ganzen Beitrag als Lüge zu bezeichnen.
Ob eine Aussage unwahr und rechtlich relevant ist, kann vom Zusammenhang und den verfügbaren Beweisen abhängen. Google und ein österreichisches Gericht prüfen zudem unterschiedliche Fragen.
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Aussage in überprüfbare Teile zerlegen
Schreiben Sie den beanstandeten Satz wörtlich heraus und fragen Sie: Lässt sich der behauptete Vorgang durch Zeit, Ort, Betrag, Termin oder ein bestimmtes Verhalten bestätigen oder widerlegen? „Ich fand die Behandlung unfreundlich“ ist eine Wertung. „Am 4. Mai wurde mir trotz bezahlter Bestellung nichts ausgehändigt“ enthält konkrete, überprüfbare Angaben.
Sammeln Sie passende zeitnahe Unterlagen, etwa Auftragsbestätigung, Terminübersicht oder Korrespondenz. Ein Gegenbeleg muss genau zur Behauptung passen. Zeigt eine Rechnung nur einen Kauf, widerlegt sie beispielsweise nicht automatisch jede andere Aussage der Rezension.
Österreichischer Kontext
§ 1330 Abs. 2 ABGB behandelt unter bestimmten Voraussetzungen unwahre Tatsachen, die Kredit, Erwerb oder Fortkommen gefährden. Das bedeutet nicht, dass jede sachliche Unrichtigkeit automatisch einen Anspruch oder einen Google-Richtlinienverstoß begründet. Für eine rechtliche Einschätzung sind unter anderem Wahrheitsgehalt, Verschulden, Reichweite und betroffene Person oder Firma relevant.
Eine Google-Meldung sollte den möglichen Plattformverstoß benennen. Wenn Sie rechtliche Ansprüche prüfen wollen, holen Sie individuelle Beratung ein. Übermitteln Sie keine unnötigen Kunden- oder Gesundheitsdaten als Beleg.
Häufige Fragen
Wie unterscheidet sich eine Tatsachenbehauptung von einer Meinung?
Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf einen überprüfbaren Vorgang. Eine Meinung oder Wertung bringt eine subjektive Einschätzung zum Ausdruck; eine Rezension kann beides enthalten.
Reicht ein Gegenbeleg für die Löschung?
Nicht automatisch. Google entscheidet nach den Plattformrichtlinien; eine rechtliche Beurteilung und die Entscheidung der Plattform sind getrennte Vorgänge.
Quellen und weiterführende Informationen