Selbsthilfe
Google-Bewertung selbst melden: Schritt für Schritt
Unternehmen können eine Rezension selbst über ihr Unternehmensprofil oder Googles Tool zum Verwalten von Rezensionen melden. Die Meldung ist kostenlos; Google entfernt aber nur Beiträge, die nach seiner Prüfung gegen die Richtlinien verstoßen.
Melden Sie nicht bloß eine sachlich korrekte Rezension, die Ihnen nicht gefällt. Google schlichtet keine normalen Meinungsverschiedenheiten zwischen Betrieb und Kundschaft.
Kostenlose Ersteinschätzung
Der Meldeweg
Öffnen Sie Ihr Unternehmensprofil, rufen Sie die Rezension auf und wählen Sie die Meldefunktion. Alternativ können Sie das Google-Tool zum Verwalten von Rezensionen verwenden. Wählen Sie den passendsten Grund und nennen Sie in wenigen Sätzen den konkreten Richtlinienverstoß.
Notieren Sie den Link zur Rezension und behalten Sie Statusmeldungen im Tool im Blick. Google teilt mit, dass eine Prüfung üblicherweise mehrere Tage dauert. Wenn Google eine gemeldete Rezension nicht entfernt, kann laut aktueller Anleitung ein einmaliger Einspruch zur Verfügung stehen.
- Vollständigen Beitrag und URL sichern.
- Den konkreten Google-Richtlinienpunkt auswählen.
- Nur passende Nachweise und keine unnötigen personenbezogenen Daten übermitteln.
- Status prüfen; einen verfügbaren einmaligen Einspruch sorgfältig begründen.
Wann zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein kann
Wenn der Grund unklar ist, mehrere Aussagen getrennt bewertet werden müssen oder ein konkreter österreichischer Rechtsanspruch im Raum steht, kann eine fachliche Einzelfallprüfung sinnvoll sein. Fragen Sie vor einem Auftrag nach Leistungsumfang, Kosten und Bedingungen. Für rechtliche Beratung sollten Sie eine in Österreich zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einbeziehen.
Vermeiden Sie Gegenbewertungen, Drohungen, bezahlte positive Rezensionen oder koordinierte Massenmeldungen. Diese Maßnahmen können selbst gegen Plattformregeln verstoßen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Rezension melden, auch wenn ich nicht sicher bin?
Sie können den Meldeweg nutzen, sollten aber einen konkreten möglichen Richtlinienverstoß benennen und keine Tatsachen behaupten, die Sie nicht belegen können.
Quellen und weiterführende Informationen