Ratgeber · rechtlich geprüft durch unser anwaltliches Netzwerk · Stand Oktober 2026
Google-Bewertungen kaufen: Was in Österreich gilt
Angebote für gekaufte 5-Sterne-Bewertungen gibt es zuhauf. In Österreich sind sie unzulässig: Das Wettbewerbsrecht nennt gefälschte Verbraucherbewertungen ausdrücklich als irreführende Geschäftspraxis, und Google verbietet sie ebenso.
Diese Seite zeigt, was genau verboten ist, wer dagegen vorgehen kann, was mit dem Unternehmensprofil passieren kann und wie Sie stattdessen legal zu mehr echten Bewertungen kommen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Was das UWG verbietet
Der Anhang zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) listet Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als irreführend gelten. Seit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie gehören dazu zwei Punkte zu Bewertungen:
- Ziffer 23c: die Abgabe gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern, die Beauftragung anderer damit sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen zur Verkaufsförderung.
- Ziffer 23b: die Behauptung, Bewertungen stammten von Verbrauchern, die das Produkt tatsächlich verwendet oder erworben haben, ohne angemessene Schritte zur Prüfung dieser Behauptung.
Wer dagegen vorgehen kann
Nach § 14 UWG können Mitbewerber Unterlassung verlangen, ebenso unter anderem die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeitskammer. Wer gekaufte Bewertungen nutzt, riskiert also nicht nur Ärger mit Google, sondern auch eine Klage aus der eigenen Branche.
Umgekehrt gilt: Bemerken Sie, dass ein Mitbewerber sich mit gekauften Bewertungen hochbewertet, können Sie diese bei Google melden und wettbewerbsrechtliche Schritte prüfen lassen.
Was Google verbietet
Googles Richtlinien verbieten nicht nur gekaufte Bewertungen, sondern auch subtilere Formen der Beeinflussung:
- Anreize für eine Rezension, etwa Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte und Leistungen.
- Negative Rezensionen zu verhindern oder gezielt nur zufriedene Kundinnen und Kunden um Rezensionen zu bitten.
- Mitarbeitende anzuweisen, eine bestimmte Anzahl von Rezensionen einzuholen.
- Rezensionen durch Inhaber, Beschäftigte oder Personen mit Interessenkonflikt.
Mögliche Folgen
Google entfernt Bewertungen, die gegen diese Regeln verstoßen. Bei Verstößen kann Google laut seinen Richtlinien außerdem Funktionen einschränken bis hin zur Sperrung des Kontos. Dazu kommen die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche nach dem UWG.
Unabhängig von Sanktionen: Gekaufte Bewertungen wirken oft unecht, weil sie sich in Wortwahl und Zeitpunkt ähneln. Aufmerksame Kundinnen und Kunden erkennen das.
So sammeln Sie legal mehr echte Bewertungen
- Alle Kundinnen und Kunden fragen, nicht nur die zufriedenen.
- Den Bewertungslink dort platzieren, wo der Kontakt endet: Rechnung, Abschluss-E-Mail, Kassenbon, Tischaufsteller.
- Keine Gegenleistung anbieten, auch keine Verlosung unter Bewertenden.
- Auf jede Bewertung antworten, positive wie negative.
- Unzulässige negative Bewertungen melden statt mit gekauften positiven auszugleichen.
Häufige Fragen
Ist es in Österreich verboten, Google-Bewertungen zu kaufen?
Ja. Nach Ziffer 23c des Anhangs zum UWG ist es unter allen Umständen irreführend, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder damit jemanden zu beauftragen. Google verbietet es ebenfalls.
Darf ich Kunden einen Rabatt für eine Bewertung geben?
Nein. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Leistungen für Rezensionen, auch wenn die Bewertung ehrlich ausfällt.
Darf ich nur zufriedene Kunden um eine Bewertung bitten?
Nein. Google verbietet, gezielt um positive Rezensionen zu bitten oder negative zu verhindern. Fragen Sie alle Kundinnen und Kunden neutral.
Ein Mitbewerber kauft offensichtlich Bewertungen. Was kann ich tun?
Die Bewertungen bei Google melden und wettbewerbsrechtliche Schritte prüfen lassen. Mitbewerber können nach § 14 UWG Unterlassung verlangen.
Quellen und weiterführende Informationen