Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ehrverletzende Äußerungen können Straftatbestände erfüllen.
Die Unterschiede
- Beleidigung (§ 185 StGB): Kundgabe der Missachtung ("Idiot").
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung ehrenrühriger Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind.
- Verleumdung (§ 187 StGB): Bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen.
Bei schweren Fällen raten wir zur Strafanzeige, um den Täter zu ermitteln. Parallel sollte zivilrechtlich auf Löschung und Unterlassung geklagt werden.