Hasskommentare zielen darauf ab, Menschen einzuschüchtern. Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht, Ihre Mitarbeiter vor solchen öffentlichen Angriffen zu schützen.
NetzDG nutzen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Plattformen, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Nutzen Sie die speziellen Meldeformulare der Plattformen für NetzDG-Beschwerden.