Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?
Bewertungen können personenbezogene Angaben enthalten. Ob deren Veröffentlichung zulässig ist, hängt vom Inhalt, Zweck, Kontext und den betroffenen Personen ab. Nicht jede Namensnennung oder negative Kritik verstößt automatisch gegen Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte.
Angaben, die eine genauere Prüfung erfordern
- Namen von Beschäftigten: Eine Namensnennung ist nicht automatisch unzulässig; Relevanz, Kontext und mögliche Beeinträchtigungen sind mitzuberücksichtigen.
- Gesundheitsdaten: Sie gehören zu besonders geschützten Daten und erfordern eine sorgfältige Prüfung der konkreten Veröffentlichung.
- Interne Nachrichten: E-Mails oder andere Auszüge können vertrauliche oder personenbezogene Informationen enthalten; Inhalt und Veröffentlichungszusammenhang sind entscheidend.
Werden solche Angaben veröffentlicht, ist eine Meldung oder rechtliche Prüfung nicht automatisch mit der vollständigen Entfernung der gesamten Rezension gleichzusetzen. Je nach Fall kann eine Plattform unterschiedlich entscheiden. Veröffentlichen Sie die betreffenden Angaben nicht erneut in einer öffentlichen Antwort.
Ob eine Rezension wegen personenbezogener Angaben gemeldet werden kann und welche Maßnahmen angemessen sind, hängt vom konkreten Inhalt ab. Weitere Hinweise zur Prüfung einer Google-Rezension in Österreich finden Sie auf unserer Übersichtsseite.